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   LAG Hamm, 08.02.2008 - 13 TaBV 116/07   

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https://dejure.org/2008,11361
LAG Hamm, 08.02.2008 - 13 TaBV 116/07 (https://dejure.org/2008,11361)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08.02.2008 - 13 TaBV 116/07 (https://dejure.org/2008,11361)
LAG Hamm, Entscheidung vom 08. Februar 2008 - 13 TaBV 116/07 (https://dejure.org/2008,11361)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Auflösung; Arbeitsverhältnis; Jugend- und Auszubildendenvertreter; Unzumutbarkeit; Weiterbeschäftigung; geänderte Arbeitsbedingungen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 78a BetrVG
    Auflösung; Arbeitsverhältnis; Jugend- und Auszubildendenvertreter; Unzumutbarkeit; Weiterbeschäftigung; geänderte Arbeitsbedingungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses wegen Unzumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung nach Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses; Pflicht eines Auszubildenden zur unverzüglichen Mitteilung seiner Bereitschaft bzgl. einer Übernahme zu ...

  • Judicialis

    BetrVG § 78a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 78 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
    Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach Beendigung der Berufsausbildung - unzumutbare Weiterbeschäftigung bei fehlendem Arbeitsplatz und nur pauschaler Bereitschaftserklärung zu anderweitiger Beschäftigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 15/06

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78a Abs. 4 BetrVG

    Auszug aus LAG Hamm, 08.02.2008 - 13 TaBV 116/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt Beschl. v. 15.11.2006 - 7 ABR 15/06 - AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 38 Rdnr. 21 m. w. N.) sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, wenn zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses im Betrieb des Arbeitgebers kein freier Arbeitsplatz vorhanden ist, auf dem der Auszubildende mit seiner durch die Ausbildung erworbenen Qualifikation dauerhaft tätig werden kann.
  • LAG Düsseldorf, 19.05.2010 - 12 TaBV 23/10

    Auflösung des gesetzlichen Arbeitsverhältnisses mit Vorsitzenden der

    Zudem hätte es nach der Rechtsprechung (BAG 08.08.2007 - 7 ABR 43/06 - Juris Rn. 49 f., LAG Hamm 08.02.2008 - 13 TaBV 116/07 - Juris) dem Beteiligten zu 2) oblegen, seine Bereitschaft zu einer Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zu den anderen Vertragsbedingungen dem Arbeitgeber unverzüglich nach dessen Nichtübernahmemitteilung mitzuteilen.
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